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Fahrzeugkombinationen: Diese Regeln musst du kennen!

Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Fahrzeugkombinationen aus dem Theorieunterricht um dich auf die Prüfung vorzubereiten

Inhaltsverzeichnis

  1. Fahren mit Anhänger 
  2. Welche Verkehrszeichen gelten für Fahrzeugkombinationen? 
  3. Welche besonderen Regeln gelten für das Fahren mit Anhänger? 
  4. Gewichtsvorgaben 
  5. Auflaufbremsen bei Anhängern 
  6. Anhänger ankuppeln & abkuppeln 
  7. Zusammenhang von Stützlast und Fahrdynamik
  8. Rückwärtsfahren mit Anhänger 

Fahren mit Anhänger: Welche rechtlichen Bedingungen musst du beim Fahren mit Anhänger beachten?

Wer mit einem Anhänger fahren möchte, muss neben technischen auch rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal musst du natürlich die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Die Führerscheinklasse B reicht nur für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm und bei schwereren Anhängern für eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 Kilogramm aus. Wenn du einen Anhänger ziehen möchtest, der schwerer ist als 750 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt zwischen 3.500 und 4.250 Kilogramm, reicht es, wenn du deinen Führerschein auf Klasse B96 erweitern lässt. Für alle anderen Fahrzeugkombinationen von Pkw mit Anhängern über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse, benötigst du einen Führerschein der Klasse BE. Wer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 Kilogramm fahren möchte, braucht jedoch einen Lkw-Führerschein.

Darüber hinaus musst du dich beim Fahren mit Anhänger-Kombinationen an einige Sonderregeln halten. Grundsätzlich gilt, dass mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B maximal ein Anhänger gezogen werden darf.

Denke auch daran, dass du dich mit einem Anhänger an andere Geschwindigkeitsbegrenzungen halten musst. Je nach Zugfahrzeug variiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit:

  • Pkw – 80 km/h
  • Lkw und Wohnmobile (bis 3,5 t zG) – 80 km/h
  • Alle übrigen Kfz – 60 km/h

Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann die erforderliche Tempo 100-Plakette bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Die Tempo 100-Regelung kann gelten für:

  • PKW und
  • andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobil) mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t
  • nur Autobahn und baulich getrennte Kraftfahrstraßen

Die technischen Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt, Geschwindigkeitsindex “ L „
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab (x mal Leergewicht). ( PDF Dokument am Ende)

Wenn außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Fahrtrichtung mindestens drei Fahrstreifen durch Leitlinien markiert sind, darfst du den linken Fahrstreifen lediglich zum Linksabbiegen benutzen. D.h. auf der Autobahn darfst du den linken Fahrstreifen meist gar nicht nutzen. Um überholende Fahrzeuge nicht zu gefährden, müssen Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von über 7 Metern außerorts einen sogenannten Einkehrabstand einhalten. Das bedeutet, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass ein überholendes Fahrzeug problemlos einscheren kann.

Welche Verkehrszeichen gelten für Fahrzeugkombinationen?

Diese Verkehrszeichen gelten für Fahrzeugkombinationen nur, wenn deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschreitet und das Zugfahrzeug weder ein Pkw noch ein Omnibus ist.

Welche besonderen Regeln gelten für das Fahren mit Anhänger?

Im öffentlichen Raum darfst du Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an einem Ort parken. Das gilt nicht auf speziell dafür ausgewiesenen Parkplätzen. Wenn du einen Anhänger innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn parkst, musst du ihn mit einer Lichtquelle oder einer Parkwarntafel kenntlich machen. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen ist regelmäßiges Parken werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen in folgenden Gebieten untersagt:

  • Reine und allgemeine Wohngebiete
  • Sondergebiete, die der Erholung dienen
  • Kur- und Klinikgebiete


Darüber hinaus gilt für alle Lkw mit Anhänger sowie für sämtliche Lkw über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht an Sonn- und Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr das sogenannte Sonntagsfahrverbot.

Gut zu wissen!  https://zugwagen.info/stability-kort.php

Weder in Wohnanhängern noch auf der Ladefläche oder in den Laderäumen von Anhängern, dürfen Personen mitgenommen werden.

Welche Gewichtsvorgaben müssen eingehalten werden?

Die tatsächlich gezogene Last eines Anhängers bezeichnet man als Anhängelast. Diese darf, bei einem Pkw als Zugfahrzeug, dessen zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Darüber hinaus musst du natürlich auch die im Fahrzeugschein und in der Betriebsanleitung angegebene maximale Anhängelast beachten.

Die Masse, mit der die Deichsel des Anhängers die Kugelkopfkupplung deines Pkw belastet, nennt man Stützlast. Diese muss mindestens 4% der tatsächlichen Anhängelast oder mindestens 25 Kilogramm betragen. Wie hoch die Stützlast maximal sein darf, entnimmst du der Betriebsanleitung des Autos oder liest es am Kupplungskopf ab. Die maximale Stützlast, für die der Anhänger zugelassen ist, erfährst du aus der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers. Unterscheiden sich die beiden Angaben, orientierst du dich an dem niedrigeren Wert.
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. Es sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast die Gespannstabilität verbessert.

      

Wichtig:

Bei langen Standzeiten kommt es gelegentlich zu Rost an der Auflaufbremse, wodurch diese in ihrer
Funktionsweise eingeschränkt werden kann. Auch die Kabelverbindungen können altern. Daher solltest du
nach dem Ankuppeln unbedingt die Funktionstüchtigkeit der Bremsen testen.

Was ist beim Anhänger ankuppeln und abkuppeln zu beachten?

Beim Ankuppeln eines Anhängers solltest du 5 Schritte befolgen:

  1. Zugfahrzeug langsam an die Deichsel heranfahren
  2. Feststellbremse des Anhängers lösen
  3. Anhänger ankuppeln
  4. Abreißseil einhängen, Sicherung der Kupplung prüfen, Anhänger-Stützrad einfahren und sichern, Unterlegkeile verstauen, Elektroanschluss herstellen
  5. Elektrische Einrichtungen des Anhängers überprüfen (Lampen, Blinker etc.)

Um zu überprüfen, ob die Kupplungsklaue den Kupplungskopf sicher umschlossen hat und die Kupplungssicherung eingerastet ist, kannst du die Deichsel mithilfe des Stützrades anheben.

Beim Abkuppeln des Anhängers befolgst du diese 5 Schritte:

  1. Zugfahrzeug sichern
  2. Anhänger sichern (Feststellbremse und Unterlegkeile)
  3. Stützrad ausfahren
  4. Elektroanschluss trennen, Abreißseil aushängen
  5. Kupplung öffnen, Deichsel mit Hilfe des Stützrades hochkurbeln
  6. Gut zu wissen!

Gut zu wissen!

Wenn du einen Anhänger in einer Steigung abstellst, sicherst du ihn mit Keilen hinter den Rädern, im Gefälle mit Keilen vor den Rädern.

Eine Fahrzeugkombination unterscheidet sich in ihren Fahreigenschaften massiv von einem einfachen Pkw. Das liegt vor allem an den ungewohnten Abmessungen und dem deutlich höheren Gewicht der Fahrzeugkombination. Bedenke daher, dass:

  • du mehr Platz benötigst,
  • dein Beschleunigungsvermögen deutlich geringer ausfällt,
  • der Überholweg bedeutend länger wird,
  • der Bremsweg sich verlängert.

Du benötigst deshalb z. B. beim Linksabbiegen oder beim Einfahren auf die Autobahn deutlich größere Lücken im Verkehr. Auch an Engstellen und Durchfahrten musst du den besonderen Platzbedarf des Anhängers immer im Blick haben. Informiere dich daher bereits vor Fahrtbeginn über Länge, Breite, Höhe und Gewicht der Fahrzeugkombination.

Gerade bei Kurven musst du mit einem Anhänger besonders vorsichtig fahren. Denke daran, dass der Anhänger in einem engeren Kurvenradius rollt als das Zugfahrzeug. Daher musst du beim Rechtsabbiegen vorher nach links “ausholen”. Achte dabei unbedingt auf den nachfolgenden Verkehr. Vor allem Anhänger mit einem hohen Schwerpunkt (z. B. Wohnwagen) können in einer Kurve leicht kippen. Daher solltest du schon vor der Kurve deine Geschwindigkeit verringern, in der Mitte des Fahrstreifens bleiben und frühestens ab dem Scheitelpunkt der Kurve wieder beschleunigen.

Die Witterungsverhältnisse beeinflussen das Fahrverhalten eines Gespanns deutlich stärker als das eines Pkws. Auf nasser oder glatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg erheblich. Auch Seitenwinde können schneller zu Problemen führen. Gerade unbeladene Anhänger mit hohen Aufbauten, sind gegenüber Winden sehr empfindlich. Auch gegenüber Fahrbahnunebenheiten sind Fahrzeugkombinationen deutlich empfindlicher. Beispielsweise durch Schlaglöcher können Anhänger ins “springen” geraten, sodass das Gespann sich aufschaukelt. Dies kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass die gesamte Fahrzeugkombination ins Schleudern gerät und der Anhänger umstürzt. Wenn du bemerkst, dass dein Anhänger zu springen oder zu schleudern beginnt, solltest du deine Geschwindigkeit sofort verringern und hastige Lenkbewegungen unbedingt vermeiden.

Um ein Aufschaukeln möglichst zu vermeiden, solltest du vor Fahrtbeginn darauf achten, dass:

  • keine Verschleißerscheinungen in der Anhängevorrichtungen zu erkennen sind,
  • die Reifen in einem guten Zustand sind und korrekten Luftdruck haben,
  • der Anhänger vorschriftsmäßig beladen ist,
  • Stützlast und zulässige Gesamtmasse eingehalten werden,
  • die Auflaufbremse einwandfrei funktioniert.

Zusammenhang von Stützlast und Fahrdynamik

Die Stützlast des beladenen Caravans sollte immer den Maximalwert erreichen. Denn je höher die Stützlast, desto geringer ist die Pendelanfälligkeit des Caravans. Hohe Stützlast bedeutet hohe Fahrsicherheit. Welchen Einfluss die Stützlast als Teil der Beladung auf das Fahrverhalten hat, hat man in Praxisversuchen herausgefunden. Die Stützlast ist bei der Beladung nicht der einzige, aber definitiv mit einer der wichtigsten Faktoren für ein sicher fahrbares Gespann.

Um aufzuzeigen, wie groß der Einfluss der Beladung und somit auch die Stützlast auf die Fahreigenschaften ist, wurde mit optimaler Beladung (Versuch 1) und mit falscher Beladung (Versuch 2) auf einer abgesperrten Teststrecke gefahren. In mehreren Fahrversuchen wurde die kritische Geschwindigkeit (Vkrit) ermittelt. Sie ist dann erreicht, wenn das durch eine abrupte Lenkbewegung angeregte Pendeln nicht mehr selbstständig abklingt bzw. stärker wird.

1. Versuch: Optimale Beladung, Stützlast am vorgegebenen Limit:

Stützlast und Fahrdynamik: Optimale Beladung beim einem Versuch.

Mit dem Hauptgewicht auf der Achse und ausgereizter Stützlast liegt die kritische Geschwindigkeit bei immensen 133 km/h. In der Praxis viel entscheidender ist aber das Gespann verhalten im Bereich bis 100 km/h. Hier glänzt das perfekt getrimmte Gespann mit einer hohen Laufruhe, gutmütigen Fahreigenschaften und hohen Sicherheitsreserven.

Aber Achtung beim Gespann, egal welches Gewicht der Anhänger hat, der Bremsweg ist erheblich länger!

2. Versuch: Wenig Beladung, offene Antischlingerkupplung

Stützlast und Fahrdynamik: Falsche Beladung beim zweiten Versuch.

Selbst mit dem gesetzlichen Mindestwert von 25 Kilogramm Stützlast fährt ein Gespann nicht wirklich stabil und neigt zum nervösen Pendeln. Die kritische Geschwindigkeit wird bereits bei 103 km/h erreicht. Allerdings verhält sich das Gespann auch bei geringeren Geschwindigkeiten spürbar unruhig.

Im Bereich der kritischen Geschwindigkeit hilft meistens nur noch der beherzte Tritt auf die Bremse, um das schlingernde Gespann wieder zu beruhigen – wenn das nicht schon die ESP-Elektronik übernommen hat.

Beim Fahren mit Anhänger müssen die Bremsen in einem Gefälle eine enorme Bremskraft erbringen, für die sie in dem Maße kaum ausgelegt sind. Durch die starke Beanspruchung können sie bei längerem Bremsen überhitzen, wodurch die Bremskraft nachlässt. Dieses Phänomen nennt man Bremsfading.

Damit die Bremsen so lange wie möglich mit voller Kraft funktionieren, sollte man daher:

  • die Geschwindigkeit schon vor dem Gefälle verringern,
  • rechtzeitig vor dem Gefälle einen niedrigeren Gang einlegen, um die Motorbremse zu nutzen,
  • nicht mit gedrückter Kupplung fahren, sonst kann die Motorbremse nicht wirken,
  • niemals den Motor ausschalten, damit Hilfsmittel wie Lenkhilfe und Bremskraftverstärker nicht wegfallen,
  • den längeren Bremsweg durch das Schieben des Anhängers unbedingt berücksichtigen.


Auch Steigungen beanspruchen das Zugfahrzeug stark. Um eine Steigung möglichst leicht zu überwinden, solltest du schon vor der Steigung einen niedrigeren Gang einlegen, um mehr Motorkraft für die Steigung zu haben. Schalte unbedingt zurück, bevor dein Fahrzeug sich stark verlangsamt. Da das Wiederanfahren im Berg unnötig starken Verschleiß am Zugfahrzeug verursacht, solltest du ein Anhalten in einer Steigung nach Möglichkeit vermeiden.

Was ist beim Rückwärtsfahren mit einer Fahrzeugkombination richtig?

Mit einem Anhänger zu rangieren, ist deutlich komplizierter als mit einem Pkw alleine. Bei gebremsten Anhängern musst du darauf achten, ob du eine Rückfahrsperre einlegen musst. Eine der größten Schwierigkeiten ist das Lenken. Du musst dein Auto in die entgegengesetzte Richtung lenken, als die, in die der Anhänger fahren soll. Wenn der Anhänger z. B. nach links soll, musst du also nach rechts lenken.

Darüber hinaus ist die Sicht nach hinten häufig schlecht. Bei hohen Anhängern ist die direkte Sicht nach hinten gar nicht möglich. Da der Fahrer nur über die Außenspiegel den rückwärtigen Verkehrsraum beobachten kann, benötigt er zum Rangieren die Hilfe eines Einweisers. Während des Rangierens musst du den Einweiser immer im Blick haben. Sollte die Sichtverbindung abreißen, musst du sofort anhalten.

Einweiser sollte im Spiegel sichtbar sein

Fahren mit Anhängern & Rangieren        Formular für Ihr Gespann zum Download (PDF)

 

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91207 Lauf a. d. Peg.
Friedsrichstr. 6

90542 Eckental / Eschenau
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