ASF-Seminare
Bei uns finden laufend ASF-Seminare statt
ASF Nachschulungs Seminar
Als Fahranfänger unterliegt man einer 2 jährigen Bewährungskontrolle ab Ausstellung des Führerscheins. Maßgebend ist der Zeitpunkt ab dem der Verstoß rechtskräftig festgestellt wurde. Wenn eine Anordnung vom Amt erfolgt, kann durch eine rechtzeitige Anmeldung bei einer lizenzierten Fahrschule (bei uns!) ein Seminar geplant und durchgeführt werden. Dadurch kann man einem Fahrverbot durch die Behörde vorbeugen!
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkersamt) angeordnete Maßnahme. Verstöße innerhalb der Führerschein-Probezeit führen sofort zur Anordnung einer Nachschulung.
Das Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt. Vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung von ca. 30 Minuten.
Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Die Fahrerlaubnis wird erst wieder erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Achtung ! Wird man während der Probezeit auffällig, verlängert sich diese um weitere 2 Jahre.
*** Rechtzeitige Anmeldung sichert die Teilnahme ***