FES-Seminare
Die Würfel sind gefallen
Jetzt wird es höchste Zeit.
Bis maximal fünf Punkte ist es möglich einen Punkt abzubauen
Seminarbeschreibung
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass Sie ihr Fahrverhalten überdenken. Dass Sie sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform verhalten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht vermittelt, zu den Gefahren, denen sie sich und anderen aussetzen sowie zum verkehrssicheren Fahrverhalten. Des weiteren werden sicherheitsgefährdenden Verhaltensweisen analysiert und notfalls korrigiert. Es werden ihnen die Bedingungen und Zusammenhänge ihres regelwidrigen Verkehrsverhaltens aufgezeigt.
Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist es, Kenntnisse zum Risikoverhalten zu vermitteln sowie das Wahrnehmen und Erkennen von Gefahren zu schulen. Außerdem soll der Teilnehmer zur Selbstreflektion ermuntert und bei der Entwicklung von Verhaltensalternativen unterstützt werden. Ziel der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme ist es, dem Teilnehmer Zusammenhänge seines regelwidrigen Verhaltens bewusst zu machen. Er soll verstehen, welche Bedingungen dieses Verhalten auslösen und welche dazu führen, dass er nach wie vor gegen die Regeln verstößt. Zusätzlich soll die Teilmaßnahme die Bereitschaft des Teilnehmers erhöhen, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und Veränderungen zuzulassen.
Aufbau und organisatorischer Ablauf
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen – einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Bei der verkehrspädagogische Teilmaßnahme zu je 90 Minuten muss zwischen dem ersten Moduls und Beginn des zweiten Moduls mindestens eine Woche liegen. Das Seminar kann mit einer Person oder in der Gruppe mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden und wird von einem speziell geschulten Fahrlehrer geleitet.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme zu je 75 Minuten wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Der Abstand zwischen den Sitzungen beträgt mindestens drei Wochen. Die Sitzungen werden von einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen betreut.
Nach Beendigung der beiden Seminarteile muss die Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde vorgelegt werden.
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Seminarbeschreibung
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass Sie ihr Fahrverhalten überdenken. Dass Sie sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform verhalten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht vermittelt, zu den Gefahren, denen sie sich und anderen aussetzen sowie zum verkehrssicheren Fahrverhalten. Des weiteren werden sicherheitsgefährdenden Verhaltensweisen analysiert und notfalls korrigiert. Es werden ihnen die Bedingungen und Zusammenhänge ihres regelwidrigen Verkehrsverhaltens aufgezeigt.
Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist es, Kenntnisse zum Risikoverhalten zu vermitteln sowie das Wahrnehmen und Erkennen von Gefahren zu schulen. Außerdem soll der Teilnehmer zur Selbstreflektion ermuntert und bei der Entwicklung von Verhaltensalternativen unterstützt werden. Ziel der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme ist es, dem Teilnehmer Zusammenhänge seines regelwidrigen Verhaltens bewusst zu machen. Er soll verstehen, welche Bedingungen dieses Verhalten auslösen und welche dazu führen, dass er nach wie vor gegen die Regeln verstößt. Zusätzlich soll die Teilmaßnahme die Bereitschaft des Teilnehmers erhöhen, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und Veränderungen zuzulassen.
Aufbau und organisatorischer Ablauf
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen – einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Bei der verkehrspädagogische Teilmaßnahme zu je 90 Minuten muss zwischen dem ersten Moduls und Beginn des zweiten Moduls mindestens eine Woche liegen. Das Seminar kann mit einer Person oder in der Gruppe mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden und wird von einem speziell geschulten Fahrlehrer geleitet.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme zu je 75 Minuten wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Der Abstand zwischen den Sitzungen beträgt mindestens drei Wochen. Die Sitzungen werden von einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen betreut.
Nach Beendigung der beiden Seminarteile muss die Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde vorgelegt werden.
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Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass Sie ihr Fahrverhalten überdenken. Dass Sie sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform verhalten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht vermittelt, zu den Gefahren, denen sie sich und anderen aussetzen sowie zum verkehrssicheren Fahrverhalten. Des weiteren werden sicherheitsgefährdenden Verhaltensweisen analysiert und notfalls korrigiert. Es werden ihnen die Bedingungen und Zusammenhänge ihres regelwidrigen Verkehrsverhaltens aufgezeigt.
Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist es, Kenntnisse zum Risikoverhalten zu vermitteln sowie das Wahrnehmen und Erkennen von Gefahren zu schulen. Außerdem soll der Teilnehmer zur Selbstreflektion ermuntert und bei der Entwicklung von Verhaltensalternativen unterstützt werden. Ziel der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme ist es, dem Teilnehmer Zusammenhänge seines regelwidrigen Verhaltens bewusst zu machen. Er soll verstehen, welche Bedingungen dieses Verhalten auslösen und welche dazu führen, dass er nach wie vor gegen die Regeln verstößt. Zusätzlich soll die Teilmaßnahme die Bereitschaft des Teilnehmers erhöhen, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und Veränderungen zuzulassen.
Aufbau und organisatorischer Ablauf
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen – einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Bei der verkehrspädagogische Teilmaßnahme zu je 90 Minuten muss zwischen dem ersten Moduls und Beginn des zweiten Moduls mindestens eine Woche liegen. Das Seminar kann mit einer Person oder in der Gruppe mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden und wird von einem speziell geschulten Fahrlehrer geleitet.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme zu je 75 Minuten wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Der Abstand zwischen den Sitzungen beträgt mindestens drei Wochen. Die Sitzungen werden von einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen betreut.
Nach Beendigung der beiden Seminarteile muss die Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde vorgelegt werden.