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Das begleitete Fahren ab 17 bringt Sicherheit

 

96 Prozent der über 30-Jährigen kennen das Modell, jeder Fünfte war schon als Begleiter aktiv. Die Begleiter sind je zur Hälfte Frauen und Männer. Meistens sind es die Eltern, aber auch Großeltern, Nachbarn oder Freunde schlüpfen in die Rolle des Begleiters. Mit den erfahrenen Begleitern sammeln die Fahranfänger kräftig Fahrpraxis:

„Diese Fahrpraxis verringert das Unfallrisiko von Fahranfängern“, das bestätige auch eine Studie des Bundesamts für Straßenwesen. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Begleiteten Fahren ab 17 :

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Mit welchem Alter kann man sich bei der Fahrschule zur Ausbildung anmelden?

Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann man sich bei der Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein – eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.

Wann kann ich die theoretische und praktische Prüfung machen?

Nach dem Absolvieren der Ausbildung in der Fahrschule wird die Führerscheinprüfung für die Klassen B bzw. BE abgenommen:

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden. Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung.

Diese muss beim Fahren immer mit einem amtlichen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) mitgeführt werden.

Kann man mit der Prüfbescheinigung auch im Ausland fahren?

Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als „Führerscheinersatz“. Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich. Dort wird die deutsche Prüfbescheinigung anerkannt, aber nur bis zum 18. Geburtstag.

Wichtig: Sobald Ihr im Besitz des Kartenführerscheins und nicht mehr nur der Prüfbescheinigung seid und eine erste Fahrt ins Ausland plant, solltet ihr Euch über die Sonderregelungen für Führerscheinneulinge informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Bekommt der Führerscheinbewerber nach der Prüfung den Kartenführerschein automatisch zugeschickt?

Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Der Scheckkartenführerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit und wie lange dauert sie?

Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb  2 Jahre.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt. Diese Klassen dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind jedoch mitzuführen. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.

Die Prüfbescheinigung ist mit verschiedenen Auflagen versehen. So muss bei jeder Fahrt eine 

  • mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, 
  • die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. 
  • die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben 
  • und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darüber hinaus darf die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen

Ist die Zahl der Begleiter begrenzt und müssen sie geschult werden?

Nein. Alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist nur der, der in der Bescheinigung namentlich genannt ist. Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben, wir bieten jedoch freiwillige Infoveranstaltungen an.

Darf die Begleitperson aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen? 

Nein. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein.

Was passiert, wenn die Prüfbescheinigung nicht mitgeführt wird oder ohne Begleiter fährt?

Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen „schwerwiegenden Verstoß“ innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) erfolgen.

Wird die Prüfbescheinigung nicht mitgeführt oder trotz Verlangens nicht ausgehändigt, wird ein Verwarnungsgeld verhängt.

Die mit erteilten Klassen AM und L bleiben bestehen. Für diese Klassen wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt.

Das begleitete Fahren ab 17 bringt Sicherheit

Fahrschule Höpfner

91207 Lauf a. d. Peg.
Friedsrichstr. 6

90542 Eckental / Eschenau
Eckentaler Str. 14

90552 Röthenbach
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