Seminare
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ASF Nachschulungs Seminar
Als Fahranfänger unterliegt man einer 2 jährigen Bewährungskontrolle ab Ausstellung des Führerscheins. Maßgebend ist der Zeitpunkt ab dem der Verstoß rechtskräftig festgestellt wurde. Wenn eine Anordnung vom Amt erfolgt, kann durch eine rechtzeitige Anmeldung bei einer lizenzierten Fahrschule (bei uns!) ein Seminar geplant und durchgeführt werden. Dadurch kann man einem Fahrverbot durch die Behörde vorbeugen!
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkersamt) angeordnete Maßnahme. Verstöße innerhalb der Führerschein-Probezeit führen
sofort zur Anordnung einer Nachschulung.
Das Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt. Vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung von ca. 30 Minuten.
Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Die Fahrerlaubnis wird erst wieder erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Achtung ! Wird man während der Probezeit auffällig, verlängert sich diese um weitere 2 Jahre.
FES Punkteabbau Seminar
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen: der Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und der Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Es gibt keine Festlegungen darüber, wie lange das Fahreignungsseminar insgesamt dauern darf oder mit welcher Teilmaßnahme begonnen wird.
Nach erfolgreicher Teilnahme an den beiden Teilmaßnahmen erhält der Absolvent jeweils eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss er innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der zuständigen Behörde vorlegen.
Anerkennung
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Fahreignungsseminar, ist es wichtig, dass der Teilnehmer ein paar wesentliche Spielregeln befolgt:
- Er absolviert die beiden verkehrspädagogischen Module und die beiden verkehrspsychologischen Sitzungen.
- Der Teilnehmer arbeitet aktiv mit und bearbeitet die Hausaufgaben, die ihm gestellt werden.
- Der Teilnehmer zeigt, dass er den Zielen und Inhalten der Maßnahme offen gegenüber steht.
- Die Informationen, die erwährend der verkehrspädagogischen Teilmaß- nahme erfährt, behandelt er vertraulich.
- Werden diese Spielregeln eingehalten, wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt.